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Anfechtbarkeit der Ehe

См. также в других словарях:

  • Hinkende Ehe — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Aussetzung des Verfahrens — Aussetzung des Verfahrens, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 148–155 u. 239 ff.) die vom Gericht angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, von der das durch den Parteiwillen veranlaßte Ruhen (s. d.) und die von selbst eintretende… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Eheverbot — (umgangssprachlich auch Heiratsverbot) nennt man im deutschen und österreichischen Recht Vorschriften, die aufgrund bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse Personen von der Eheschließung ausschließen. Die Entsprechung des Eheverbots im… …   Deutsch Wikipedia

  • Heiratsverbot — Eheverbot (umgangssprachlich auch Heiratsverbot) nennt man im deutschen und österreichischen Recht Vorschriften, die aufgrund bestimmter Tatsachen oder Rechtsverhältnisse Personen von der Eheschließung ausschließen. Die Entsprechung des… …   Deutsch Wikipedia

  • Nichtigkeit — (Nullität), in der Rechtssprache die völlige Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß sie rechtlich als nicht geschehen anzusehen ist. Die Folge davon ist, daß die N. für und gegen jeden ihre Wirkung ausübt, daß sie vom Richter von Rechts wegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ungültigkeit — Ungültigkeit, in der Rechtssprache eine zusammenfassende Bezeichnung für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts (s. d.), das entweder anfechtbar (s. Anfechtbarkeit) oder nichtig (s. Nichtigkeit) ist. Über U. einer Ehe s. Eherecht, S. 405 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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